Argusauge Detektive Lörrach

Röntgenstraße 12
79539 Lörrach

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Berufsdetektiv mit Polizeibewilligung für die Schweiz (kantonal)

Argusauge Detektive Lörrach - FAQ

Hier finden Sie eine Auflistung häufig gestellter Fragen:

Kann ein Detektiv Rechtsberatung erteilen?

Nein. Es gibt in Deutschland das sogenannte Rechtsberatungsgesetz, welches es nur Volljuristen gestattet, rechtliche Beratungen durchzuführen. Volljuristen im Sinne des Gesetzes sind solche Personen, welche aufgrund ihres abgeschlossenen Jura-Studiums und bestandener Examina die Befähigung zum Richteramt erlangt haben. In anderen Ländern der EU gibt es ähnliche Regelungen.

Sicherlich kann der Detektiv während der notwendigen Beratung seines Mandanten die rechtlichen Hintergründe nie ganz ausklammern. Ein seriöser Detektiv wird Sie jedoch immer dann, wenn konkrete juristische Fragen auftauchen, an Ihren Anwalt verweisen. Es ist daher taktisch klug, wenn Sie Ihr Problem zunächst unverbindlich mit einem Detektiv besprechen und im Anschluss daran die Details mit Ihrem Anwalt abklären. Hält auch dieser den Detektiveinsatz für sinnvoll, sollten Sie Ihren Anwalt schriftlich von seiner Schweigepflicht entbinden, damit er Ihren Fall in direkter Zusammenarbeit mit der Detektei behandeln kann. Dies spart Zeit und hilft, kommunikative Missverständnisse gleich im Vorfeld zu vermeiden.

Behandeln Ihre Detektive meinen Fall wirklich vertraulich?

Ihr Recht auf Diskretion leitet sich aus unserem Dienstvertrag und unseren allgemeinen Ge­schäfts­bedingungen ab. Dort verpflichten wir uns vertraglich, die von Ihnen zu Recht erwartete Vertraulichkeit auch unter allen Umständen einzuhalten. Würden wir grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen unsere Diskretionsvereinbarung verstoßen, wären wir Ihnen zu Schadenersatz verpflichtet. Selbstverständlich wahren wir strikteste Vertraulichkeit auch aus purem Eigeninteresse – denn unser guter Ruf ist unser größtes Kapital!

In Fällen, in denen wir für Rechtsanwälte, Banken, Versicherungen oder Großkonzerne arbeiten, unterwerfen wir uns ebenfalls deren gesetzlich vorgeschriebenen Vertraulichkeits- und Datenschutzregeln, indem wir gegenüber unseren Auftraggebern eine explizite schriftliche Erklärung abgeben. Durch diese Maßnahmen wird das Fehlen einer gesetzlichen Schweigepflicht, wie sie zum Beispiel für Ärzte oder Steuerberater gilt, sehr effizient ausgeglichen.

Im Rahmen unserer unverbindlichen telefonischen Erstberatung (wenn noch kein Dienstvertrag existiert) schulen wir unsere Mitarbeiter, zukünftige Mandanten keinesfalls zur Preisgabe Ihrer Kontakt­information zu drängen. Somit können wir auch hier alleine durch den Mantel der Anonymität absolute Diskretion garantieren.

Was kann ich mit meinen Ermittlungsergebnissen anfangen?

Gut geschulte Privatdetektive sind Experten in der gerichtsverwertbaren Dokumentation ihrer Ermittlungen. Sie können also die Ihnen nach Abschluss Ihres Falls zur Verfügung gestellten Beweismittel ihrem Anwalt zur weiteren Verwertung übergeben, oder direkt bei Gericht als Beweis vorlegen.

Natürlich erhalten Sie in vielen Fällen Fotos und Videos, die Sie ebenfalls als Beweismittel verwenden können, z.B. um eine schuldige Partei damit zu konfrontieren oder einen Vergleich auszuhandeln. Der vielleicht wichtigste Nutzen des Privatdetektivs liegt in seiner prozessualen Ladungsfähigkeit als Zeuge. Der Vorteil eines unparteiischen, gut beleumundeten Zeugen, der vor einem Richter erscheinen und sagen kann "Das habe ich mit eigenen Augen gesehen!" ist auch in unserer hochtechnisierten Zeit nicht von der Hand zu weisen.

Kann ich meine Detektivkosten zurückerstatten lassen?

Prinzipiell, ja. Es besteht in der Tat die Möglichkeit, in manchen Fällen des Zivilrechts die Kosten der Beweisführung der unterlegenen Partei zu "überbürden", das heißt, der Verlierer des Rechtsstreits zahlt. Hierzu gibt es bereits eine ganze Reihe entsprechender Urteile. Derartige Urteile lassen erkennen, dass die Einschaltung des Detektivs verhältnismäßig und notwendig sein muss, das heißt, die Beweismittel waren auf anderem Wege nicht zu beschaffen.

Diesen Umstand im Rahmen des Verfahrens herauszuarbeiten obliegt Ihrem Anwalt. Ob der Unterlegene zur Begleichung Ihrer Kosten herangezogen wird ist eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Gerichtes.

Genießt ein Detektiv besonderen Status vor dem Gesetz?

Ein Privatdetektiv verfügt über die sogenannten "Jedermannrechte", welche im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der Strafprozessordnung (StPO) und einigen weiteren Gesetzestexten geregelt sind. In diesem Sinne ist ein Detektiv Normalbürger. Ein guter Detektiv kennt jedoch diese Bestimmungen, die durch sie gesetzten Grenzen und die juristisch üblichen Auslegungen derselben als Teil seines Fachwissens. Deshalb weiß er im Unterschied zum Normalbürger ganz genau, was er darf und wie weit er gehen kann, um für seine Mandanten optimale Ergebnisse zu erreichen.

Sehr häufig können Privatdetektive mit Ergebnissen aufwarten, die selbst Behörden mit all ihren Sonderrechten nicht erreichen können. Ein guter Detektiv ist nicht nur ein "Techniker" oder "Handwerker", sondern auch ein kreativer Mensch, den das immerwährende Erfinden neuer Taktiken zu ermittlerischen Höchstleistungen beflügelt. Außerdem kann ein Detektiv jederzeit verdeckt ermitteln, während zum Beispiel der Polizei bei der verdeckten Ermittlung ganz enge Grenzen gesteckt sind. Auch bereitet es dem Detektiv keinerlei Probleme, seinen Informanten ad hoc Vertraulichkeit zu garantieren, während Ermittlungsbehörden hierzu eine besondere Genehmigung der zuständigen Staatsanwaltschaft benötigen.

So ergibt sich zum Beispiel aus §163 StPO eine sogenannte Strafverfolgungspflicht für Amtspersonen. Das heißt, was man einer Amtsperson anvertraut, wird gewissermaßen "amtlich", weshalb man keine Garantie hat, was das Amt später mit dieser vertraulichen Information macht. Beamte sind nämlich u.a. an ihre internen Dienstvorschriften gebunden. Um wie viel größer ist hier der Vorsprung des Privatdetektivs, der in einer Kommunikation von Mensch zu Mensch wesentlich einfacher das Vertrauen des Gesprächspartners erwerben kann! Kurz und gut, der Detektiv genießt zwar keine Sonderrechte im juristischen Sinn, erfreut sich aber einer Menge handfester taktischer Vorteile, die er für seine Mandanten auszunutzen weiß.

Gehe ich ein Risiko ein, wenn ich einen Detektiv beauftrage?

Die Beauftragung einer Detektei beinhaltet vom Grundsatz her die gleichen Risiken wie die Beauftragung anderer Dienstleister. So tragen Sie als Auftraggeber zum Beispiel das Erfolgsrisiko, weil eine seriöse Detektei Ihnen niemals garantieren wird, dass sie auch tatsächlich die von Ihnen gewünschten Ergebnisse liefern kann. So könnte sich zum Beispiel ein von Ihnen geäußerter Verdacht im Rahmen der Ermittlung als falsch herausstellen. Privatdetektive garantieren also nicht den Ermittlungserfolg als solchen, sondern sie verpflichten sich, unter Zuhilfenahme ihres Fachwissens, ihres Sachverstandes und ihrer Erfahrung alles tatsächlich und rechtlich Machbare zu unternehmen, Ihren Fall zu lösen. Im juristischen Sinne spricht man hier von einem Dienstvertrag nach §611 ff BGB, ähnlich dem Verhältnis zu einem Arzt, den Sie, bzw. Ihre Krankenversicherung, auch unabhängig vom tatsächlichen Heilungserfolg bezahlen müssen.

Als Auftraggeber tragen Sie also ein gewisses Kostenrisiko. Bei der Mehrzahl aller Ermittlungen ist es einfach nicht möglich, bereits im Vorfeld die Fallentwicklung zu antizipieren, da diese weitgehend vom Verhalten der Zielpersonen und den Gegebenheiten vor Ort abhängt. Man darf also etwaige Auslagen für notwendige Maßnahmen nicht zu restriktiv festlegen, da sonst die Arbeitsergebnisse erheblich leiden würden. Damit unsere Mandanten trotzdem vor finanziellen Überraschungen sicher sind, können sie mit uns eine Budgetvereinbarung treffen. Innerhalb des Budgets wird dann nach den vereinbarten Stunden-, bzw. Honorarsätzen abgerechnet. Bei sehr komplexen Aufträgen besteht auch die Möglichkeit, schon im Vorfeld einen Projektplan zu erarbeiten, aus dem der volle Umfang unserer Dienstleistung nachvollziehbar hervorgeht. Dennoch ist jede Ermittlung eine Gleichung mit vielen Unbekannten, die eine eigene Dynamik entwickelt. Deshalb haben unsere Mandanten das vertragliche Recht, einen erteilten Auftrag jederzeit fristlos zu stoppen, so dass maximal die bis dahin entstandenen, vertraglich vereinbarten Kosten anfallen.

Für ein eventuell strafrechtlich relevantes Verhalten der von Ihnen beauftragten Detektei sind Sie als Auftraggeber jedoch nicht verantwortlich, es sei denn, Sie würden ein solches Verhalten explizit vereinbaren oder billigend in Kauf nehmen, was juristisch als "Anstiftung" oder "Mittäterschaft" zu werten wäre. Es wäre natürlich auch denkbar, dass illegales Verhalten des von Ihnen beauftragten Detektivs Ihre Beweisführungsstrategie zum Scheitern bringt. Um Risiken von ihren Mandanten fernzuhalten, wird eine seriöse Detektei rechtlich unzulässige Beauftragungen von vornherein ablehnen und Vorkehrungen treffen, etwaige Risiken nicht auf ihre Mandanten durchschlagen zu lassen, z.B. indem entsprechender Versicherungsschutz vorgehalten wird. Eine gute Detektei wird immer bemüht sein, dem Boden des Rechts unter keinen Umständen zu verlassen.